abstellen

abstellen

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ab|stel|len ['apʃtɛlən], stellte ab, abgestellt <tr.; hat:
1.
a) (etwas, was man trägt) für kürzere Zeit irgendwo hinstellen:
eine Tasche, das Tablett auf dem Regal abstellen.
Syn.: absetzen.
b) vorübergehend an einen geeigneten Platz stellen:
das Fahrrad im Hof, das Moped unter der Brücke abstellen.
Syn.: parken.
c) (etwas, was man nicht [mehr] benutzt) in einen entsprechenden Raum stellen:
alte Möbel, Kisten im Keller abstellen.
Syn.: aufbewahren, deponieren, lagern, 1 unterstellen, verwahren.
2. ausschalten /Ggs. anstellen/: den Motor, das Radio, die Heizung abstellen.
Syn.: abdrehen, abschalten, ausdrehen, ausknipsen (ugs.), ausmachen.
3. (Störendes) unterbinden, beheben:
einen Missbrauch abstellen; das Übel abstellen.
Syn.: abschaffen, aufheben, aufräumen mit, ausräumen, beseitigen.

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ạb||stel|len 〈V. tr.; hat
1. wegstellen, hinstellen, niederlegen
Gas, Licht, Wasser \abstellen ausschalten, ausdrehen, die Zuleitung unterbrechen; Maschine, Wecker, Uhr \abstellen aufhören lassen zu gehen, außer Betrieb setzen; Missstand, Schaden \abstellen beseitigen ● eine Sache auf etwas \abstellen eine S. nach etwas ausrichten, passend zu etwas machen

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ạb|stel|len <sw. V.; hat:
1. (etw., was jmd. trägt, in der Hand hält) niedersetzen, an einen sich gerade anbietenden Platz stellen:
einen Korb, ein Tablett a.;
er stellte seinen Koffer neben sich, auf dem Bürgersteig ab.
2.
a) (etw., was nicht [mehr] benutzt wird) an einen sonst nicht genutzten Ort stellen:
die alten Möbel in der Dachkammer a.;
b) vorübergehend an einem geeigneten Platz unterbringen, hinstellen:
das Fahrrad an der Wand, das Auto im Hof a.
3. abrücken, weiter entfernt stellen:
wir müssen den Schrank ein wenig von der Wand a.
4.
a) das Fließen, Strömen o. Ä. von etw. unterbrechen:
das Wasser, das Gas a.;
b) (die Vorrichtung, die Maschine o. Ä., mit der etw. betrieben wird) außer Betrieb setzen:
das Radio, den Motor, die Heizung, die Klingel a.;
den Haupthahn a. (zudrehen).
5. unterbinden, beheben:
eine Unsitte, Missstände a.
6. abkommandieren, beordern, zur Verfügung stellen:
einen Häftling [für Außenarbeiten] a.;
(Sport:) einen Spieler [für die Nationalmannschaft, für ein Länderspiel] a.
7.
a) auf etw. gründen; nach etw. ausrichten, einstellen:
die Produktion auf den Publikumsgeschmack a.;
b) sich auf etw. beziehen, auf etw. Rücksicht nehmen, einer Sache Rechnung tragen:
er hatte bereits auf diesen Einwand abgestellt.

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ạb|stel|len <sw. V.; hat: 1. (etw., was jmd. trägt, in der Hand hält) niedersetzen, an einen sich gerade anbietenden Platz stellen: einen Korb, ein Tablett a.; sie hat die Tasse auf dem Fensterbrett abgestellt; er stellte seinen Koffer neben sich, auf dem Bürgersteig ab. 2. a) (etw., was nicht [mehr] benutzt wird) an einem sonst nicht genutzten Ort stellen: die alten Möbel in der Dachkammer a.; b) vorübergehend an einem geeigneten Platz unterbringen, hinstellen: das Fahrrad an der Wand, das Auto im Hof a. 3. abrücken, weiter entfernt stellen: wir müssen den Schrank ein wenig von der Wand a. 4. a) das Fließen, Strömen o. Ä. von etw. unterbrechen: das Wasser, das Gas a.; bei modernen Waschmaschinen braucht man nicht jedes Mal das Wasser abzustellen; b) (die Vorrichtung, die Maschine u. Ä., mit der etw. betrieben wird) außer Betrieb setzen: das Radio, den Motor, die Heizung, die Klingel a.; den Haupthahn a. (zudrehen). 5. unterbinden, beheben: eine Unsitte, Missstände a.; die Schlamperei ... muss endlich einmal abgestellt werden (Kirst, 08/15, 794). 6. abkommandieren, beordern: einen Häftling [für Außenarbeiten] a.; Jesuitenpater Heinrich Brause, von seinem Orden für die Schiffsseelsorge abgestellt (Konsalik, Promenadendeck 15). 7. a) auf etw. gründen; nach etw. ausrichten, einstellen: die Produktion auf den Publikumsgeschmack a.; war alles darauf abgestellt, Waffen herbeizuschaffen (Niekisch, Leben 76); b) sich auf etw. beziehen, auf etw. Rücksicht nehmen, einer Sache Rechnung tragen: Bei der Beurteilung ... ist auf die Gesamtpersönlichkeit abzustellen (sie zu berücksichtigen; NJW 18, 1984, VI); er hatte bereits auf diesen Einwand abgestellt. 8. (Sport) einen Spieler für Spiele außerhalb der Vereinsmannschaft zur Verfügung stellen: einen Spieler a. ∙ 9. (landsch.) einkehren, Rast machen: Zunächst der Kirche stand das Wirtshaus ... Dort stellte man ab (Gotthelf, Spinne 16).

Universal-Lexikon. 2012.

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